Um zu ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren und ob eventuell Netzverstärkungsmaßnahmen notwendig sind, benötigen wir zunächst Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anfrageformular sowie einen Lageplan.
Zum Anfrageformular (PDF)
Bitte beachten Sie in jedem Fall die gesetzlichen Verpflichtungen zur Veräußerungsform und ggf. die gesetzlichen Verpflichtungen zum Mieterstromzuschlag. In folgendem Dokument sehen Sie, welche Messkonzepte - und beim Wunsch eines Speichers, welche Speicherschemata - zur Auswahl stehen.
Zu den Messkonzepten (PDF)
Zum Formular Speicherschemas für "Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz" (PDF)
Bei Ihrer Kommune erhalten Sie einen maßstabsgerechten Lageplan mit Grundstücksgrenzen. Bitte zeichnen Sie auf dem Plan den Ort der Anlage sowie eventuell bereits vorhandene Anlagen ein und reichen Sie diesen ebenfalls bei uns ein.
Nachdem wir Ihre Unterlagen überprüft und unsere technische Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP). Bitte legen Sie das Schreiben Ihrem Elektroinstallateur vor und besprechen Sie mit ihm die weiteren Schritte. Eventuell müssen weitere Maßnahmen von Ihnen unternommen werden.
Sollte die Einbindung Ihrer Anlage in das Einspeisemanagement erfolgen, erhalten Sie von uns die Funkrundsteuerempfänger bzw. das EMS-System Skalar als Mietlösung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen können Sie dem Preisblatt „Einspeisemanagement“ entnehmen.
Zum Preisblatt (PDF)
Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.
Sind die Zähler getauscht bzw. montiert, ist eine wichtige Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage geschaffen. Sobald uns das Inbetriebsetzungsformular Ihres Elektroinstallateurs vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen.
Mit dem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular erhalten wir von Ihrem Elektroinstallateur die Information, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist. Der Zählerwechsel und/oder ein Zählereinbau werden von uns durchgeführt.
Anschließend kann Ihr Elektroinstallateur die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Zur Dokumentation der fachgerechten Ausführung soll er bitte folgendes Formular verwenden:
Zum Formular (PDF)
Des Weiteren bitten wir Sie folgende Unterlagen einzureichen:
- Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage
Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten. - Marktstammdatenregister
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Zum Marktstammdatenregister - Registrierung der KWKG-Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Um eine Vergütung für Ihre KWKG-Anlage zu erhalten, müssen Sie diese bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren und uns den BAFA-Zulassungsbescheid zukommen lassen.
Zum BAFA
Bei Anlagen mit Speichersystem
Nach Inbetriebnahme des Speichersystems muss das vollständig ausgefüllte Datenblatt Speichersystem (E.3 Datenblatt) sowie das Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher (E.8) eingereicht werden.
Zum Formular (pdf | 590 KB)
Bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Zum Marktstammdatenregister
Bei Anlagen mit Veräußerungsform Direktvermarktung/sonstige Marktprämie
Bitte senden Sie die von Ihnen und Ihrem Direktvermarkter unterschriebene Erklärung zur Fernsteuerbarkeit per E-Mail an einspeiser(at)enrw.de
Formular Fernsteuerbarkeit (PDF | 23 KB)
Hinweis: Bei Erzeugungsanlagen, die mit Wind, Wasser und Biomasse betrieben werden, sind weitere gesetzliche Vorgaben und Nachweise erforderlich. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne.
Nachdem Sie uns alle notwendigen Unterlagen gesendet haben, erhalten Sie nach Prüfung einen Einspeisevertrag oder auf Wunsch einen Verzichtsvertrag. Im Einspeisevertrag sind abrechnungstechnische Rahmenbedingungen, wie z. B. der Abrechnungszeitraum, geregelt und Sie erhalten die Anlage zu Bank- und Steuerdaten. Bei Fragen zu Ihrer Steuernummer oder dem Steuersatz wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Zum SEPA-Mandat (PDF)
Zur Erklärung Umsatzsteuer (PDF)
Nach Eingang aller relevanten Dokumente werden wir mit der Vergütungsauszahlung beginnen.
Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf www.erneuerbare-energien.de, www.bundesnetzagentur.de oder www.bmu.de.
Bitte beachten Sie
- Bis zum 31. März jeden Jahres sind die Jahresmeldungen des Vorjahres über die erzeugten KWK-Strommengen bei negativen Börsenpreisen dem Netzbetreiber mitzuteilen.
Zum Formular (PDF | 66 KB) - Sollte Ihre Erzeugungsanlage weder unter das EEG noch unter das KWKG fallen, sind Sie zur Direktvermarktung verpflichtet.
Sollten noch Fragen offen sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf!