Um zu ermitteln, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können und ob eventuell Netzverstärkungsmaßnahmen notwendig sind, benötigen wir zunächst Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anfrageformular sowie einen Lageplan und das Messkonzept.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an netzanfragen(at)enrw.de
Zum Anfrageformular < 135 kW
Zum Anfrageformular >= 135 kW
Bitte beachten Sie in jedem Fall die gesetzlichen Verpflichtungen zur Veräußerungsform und ggf. die gesetzlichen Verpflichtungen zum Mieterstromzuschlag. In folgendem Dokument sehen Sie, welche Messkonzepte - und beim Wunsch eines Speichers, welche Speicherschemata - zur Auswahl stehen.
Zu den Messkonzepten
Zu den Messkonzepten "Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz"
Bei Ihrer Kommune erhalten Sie einen maßstabsgerechten Lageplan mit Grundstücksgrenzen. Bitte zeichnen Sie auf dem Plan den Ort der Anlage sowie eventuell bereits vorhandene Anlagen ein und reichen Sie diesen ebenfalls bei uns ein.
Nachdem wir Ihre Unterlagen überprüft und unsere technische Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP). Bitte legen Sie das Schreiben Ihrem Elektroinstallateur vor und besprechen Sie mit ihm die weiteren Schritte. Eventuell müssen weitere Maßnahmen von Ihnen unternommen werden.
Sollte die Einbindung Ihrer Anlage in das Einspeisemanagement erfolgen, erhalten Sie von uns die Funkrundsteuerempfänger bzw. das EMS-System Skalar als Mietlösung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen können Sie dem Preisblatt „Einspeisemanagement“ entnehmen.
Zum Preisblatt (PDF)
Den Netzverknüpfungspunkt reservieren wir sechs Monate lang für Sie.
Sind Zähler getauscht bzw. montiert, ist eine wichtige Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage geschaffen. Sobald uns das Inbetriebsetzungsformular Ihres Elektroinstallateurs vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen.
Mit dem Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular erhalten wir von Ihrem Elektroinstallateur die Information, dass der Zählerplatz fertiggestellt ist. Der Zählerwechsel und/oder ein Zählereinbau werden von uns durchgeführt.
Anschließend kann Ihr Elektroinstallateur die Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Zur Dokumentation der fachgerechten Ausführung soll er bitte folgende Formulare verwenden:
Zum Formular (PDF)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an zaehlerservice(at)enrw.de
Des Weiteren bitten wir Sie folgende Unterlagen einzureichen:
- Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage
Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten. - Marktstammdatenregister
Bitte registrieren Sie Ihre Anlage unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Zum Marktstammdatenregister
Bei Anlagen mit Speichersystem
Nach Inbetriebnahme des Speichersystems muss das vollständig ausgefüllte Datenblatt Speichersystem (E.3 Datenblatt) sowie das Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher (E.8) eingereicht werden.
Zum Formular (pdf)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an zaehlerservice(at)enrw.de
Bitte registrieren Sie Ihren Speicher unmittelbar nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Bei Anlagen mit Veräußerungsform Direktvermarktung/sonstige Marktprämie
Bitte senden Sie die von Ihnen und Ihrem Direktvermarkter unterschriebene Erklärung zur Fernsteuerbarkeit per E-Mail an einspeiser(at)enrw.de
Formular Fernsteuerbarkeit (PDF)
Nachdem Sie uns alle notwendigen Unterlagen gesendet haben, erhalten Sie nach Prüfung einen Einspeisevertrag oder auf Wunsch einen Verzichtsvertrag. Im Einspeisevertrag sind abrechnungstechnische Rahmenbedingungen, wie z. B. der Abrechnungszeitraum, geregelt und Sie erhalten die Anlage zu Bank- und Steuerdaten. Bei Fragen zu Ihrer Steuernummer oder dem Steuersatz wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Nach Eingang aller relevanten Dokumente werden wir mit der Vergütungsauszahlung beginnen.
Die aktuellen Vergütungssätze können Sie den jeweiligen Gesetzesblättern entnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf www.erneuerbare-energien.de, www.bundesnetzagentur.de oder www.bmu.de.
Sollten noch Fragen offen sein, nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Ansprechpartnern auf!