Neues Gebäudeenergiegesetz
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung. Mit dem Gesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung. Aus diesem Grund ruft die Stadt Rottweil Bürger und Unternehmen auf, sich an einer Online-Umfrage auf www.rottweil.de zu beteiligen
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Um im Jahr 2045 klimaneutral zu sein, muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei theoretisch mehrere technologische Möglichkeiten. Je nach örtlichen Gegebenheiten stehen folgende Optionen zur Verfügung: Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel),
Heizung auf der Basis von Solarthermie, unter bestimmten Bedingungen sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind). Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Generell dürfen bestehende Heizungen weiter betrieben werden. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Die jeweilige Wärmeplanung der Städte und Gemeinden sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort überhaupt möglich sind. „Der kommunale Wärmeplan soll bei der individuellen Entscheidung bezüglich der zu wählenden Heiztechnologie helfen“, so Rottweils Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf. Große Kreisstädte wie Rottweil müssen spätestens bis Mitte 2028 festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Derzeit werden in Rottweil die Bedarfe vor Ort erhoben. Dazu benötigt die Stadtverwaltung und die Energieversorgung Rottweil (ENRW) als lokaler Energieversorger die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger sowie der örtlichen Unternehmen. Mit zwei Online-Umfragen werden die aktuellen Verbräuche, aber auch die zukünftigen Anforderungen der Nutzer an die Energieversorgung ermittelt.
Über die Startseite der städtischen Website www.rottweil.de unter der Rubrik „Topthemen“ gelangt man über den Button „Online-Umfrage Wärmeplanung“ zu den Fragen, die sich in wenigen Minuten beantworten lassen. Abgefragt werden beispielsweise in der Umfrage für die Bürgerinnen und Bürger Gebäudedaten, Infos zur Beheizung, Verbrauch, der Einsatz von Erneuerbaren Energien sowie das Interesse an Nahwärme. Bei den Unternehmen interessieren vor allem auch die Potentiale vorhandener Wärme und Kälte, der Bedarf an beidem sowie geplante Maßnahmen zur energetischen Sanierung.
„Ihre Angaben helfen uns, den Bedarf und das Potenzial für den Anschluss an ein Nahwärmenetz in Rottweil besser einschätzen zu können. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonym ausgewertet“, erklärt Dr. Ruf. Die Online-Umfrage steht ab sofort bis zunächst Ende November auf der städtischen Website bereit. Auf Seiten der städtischen Verwaltung und der ENRW hofft man auf eine rege Beteiligung.