Trinkwasser in Rottweil muss vorläufig abgekocht werden
Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers wurde eine Überschreitung der mikrobiologischen Parameter festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme wurde deshalb vom Trinkwasserversorger Energieversorgung Rottweil (ENRW) und dem Rottweiler Gesundheitsamt umgehend ein Abkocherlass für Rottweil-Kernstadt sowie für die Teilorte Bühlingen und Göllsdorf ausgesprochen (siehe hierzu die Übersichtskarte). Nicht betroffen sind Feckenhausen, Hausen, Hochwald, Neufra, Neukirch, Vaihingerhof und Zepfenhan.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss. Dasselbe gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (z. B. Salatputzen, Zähneputzen - sei es auch nur infolge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen. Das Abkochgebot gilt solange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.
Gleichzeitig wird das Wasser verstärkt mit Chlor desinfiziert (Hochchlorung). Dem Wasser wird dabei eine entsprechend der Trinkwasserverordnung maximal zulässige Menge an Chlor zugegeben. Ein leichter Chlorgeruch ist sicher nicht auszuschließen.
Nach Installation und Inbetriebnahme einer mobilen Chloranlage wird das gesamte Leitungsnetz gespült. Die Spülung wird solange durchgeführt bis an jeder Entnahmestelle ein Chlornachweis vorliegt. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass das gesamte Versorgungsnetz und die dazugehörigen Hochbehälter desinfiziert werden. Der regionale Energieversorger empfiehlt dringend, die Hausinstallation durch Öffnen aller Entnahmestellen ebenfalls durchzuspülen. Zudem weist er darauf hin, dass die eingesetzten Chlorkonzentrationen zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können. Die Beendigung der Hochchlorung wird öffentlich bekannt gegeben.