Infos zur Versorgungssicherheit
Die Bundesregierung hat am 30. März aufgrund des Kriegs in der Ukraine die erste Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Was bedeutet dies?
In der Frühwarnstufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen.
Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist derzeit gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage.
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