Energieerzeugungsanlagen müssen gemeldet werden
07.12.2020
Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) weist darauf hin, dass Anlagen, die Energie erzeugen, im Februar aus der EEG-Förderung fallen könnten, falls sie nicht bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes damit vereinfacht werden.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis 31. Januar 2021 zu melden. Im Netzgebiet der ENRW sind bereits rund 1.450 Betreiber ihrer Pflicht nachgekommen, jedoch fehlen laut Schätzung des regionalen Energieversorgers noch rund 500 Anlagen. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, aber auch Anlagen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ihnen droht der Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres.
ENRW-Geschäftsführer Christoph Ranzinger appelliert an die Anlagenbetreiber, ihre Anlagen rechtzeitig zu melden: „Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur und ist schnell gemacht. Deutlich komplizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist.“
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