ENRW siegt vor Gericht
09.10.2017
Auf Klage der Energieversorgung Rottweil (ENRW) verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart den Stromdiscounter EPRIMO wegen unlauteren Wettbewerbs. EPRIMO hatte mit wettbewerbswidrigen Methoden versucht, ENRW-Kunden zu einem Wechsel des Stromanbieters zu bewegen. Per Telefon wurden persönliche Daten abgefragt, unwahre Behauptungen aufgestellt und statt der versprochenen „Angebote“ unmittelbar nach den Gesprächen Vertragsabschlüsse übermittelt. Wird der Stromdiscounter nochmals aktiv, drohen Bußgelder in sechsstelliger Höhe.
In diesem Sinne appelliert Edeltraut Martinkewitz, Abteilungsleiterin Vertrieb der ENRW, an die Kunden, derartige Anrufe umgehend zu melden: „Wer unsicher ist, ob ein Anruf seriös ist, darf sich jederzeit gerne an uns wenden.“ Die ENRW berät Kunden, die an der Haustür oder am Telefon zu einem Anbieterwechsel gedrängt werden. Unter der Rufnummer 0741 / 472-222 stehen die Kundenberater für Auskünfte bereit. Alternativ bietet die Bundesnetzagentur für
Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, eine Möglichkeit, dies online unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung zu melden. Die Behörde, welche in diesem Jahr bereits Bußgelder in Höhe von über
800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte, wird dann aktiv.
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich Telefonwerber ohne das Einverständnis der ENRW-Kunden gemeldet und Zählernummer, Kundennummer, Kontaktdaten sowie die Bankverbindung verlangt. Die Aussage, „nur ein Angebot erstellen zu wollen“, erwies sich für die Angerufenen als Trugschluss: E-Mails bestätigten kurz nach Ende der Telefonate den vollzogenen Anbieterwechsel. Die ENRW-Kunden waren gezwungen, fristgerecht zu widerrufen, was vor allem älteren Menschen große Schwierigkeiten bereitete.
„Unsere Kunden werden vermehrt mit solchen unseriösen Werbeanrufen konfrontiert. In vielen Fällen geben sich die Werber als ‚Partner‘ oder sogar ENRW-Mitarbeiter aus und versuchen so, sich das Vertrauen der Kunden zu erschleichen“, erklärt Martinkewitz, „allein die mündliche Zusage für eine Angebotserstellung wird schon als Vertragsabschluss gewertet.“ Die unseriösen Anbieter seien leider mit nur wenigen Angaben in der Lage, den Strom- oder Erdgasvertrag eines Kunden zu kündigen, ohne dass der Kunde dies unmittelbar feststellen kann.
Fakt ist, dass die ENRW weder über Subunternehmen Strom oder Erdgas vertreibt, noch telefonisch Verträge abschließen lässt: „Unsere Mitarbeiter senden den Kunden immer die Vertragsunterlagen per Post, damit Zeit ist, diese in Ruhe zu prüfen“, so die Vertriebsexpertin. Ein Vertrag komme erst nach handschriftlicher Unterzeichnung zustande.