Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom beträgt der Anteil staatlicher Bestandteile rund 52 Prozent. Diese gibt der Gesetzgeber in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen vor. Hinzu kommen weitere durch behördliche Maßnahmen festgelegte Kostenbestandteile in Höhe von knapp 25 Prozent. Rund 77 Prozent des Strompreises sind somit nicht beeinflussbar.