Sollten Sie verschiedene Arbeiten zur Errichtung Ihres Hausanschlusses in Eigenleistung erbringen, teilen Sie uns dies bitte mit, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
1. Voraussetzung für Eigenleistungen
Falls Sie Eigenleistungen beim Tiefbau erbringen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise auf unserem Merkblatt.
Merkblatt für Eigenleistungen (PDF | 345 KB)
2. Rückvergütung von Eigenleistungen
Wenn Mauerdurchbruch und Tiefbauarbeiten bei der Anschlussherstellung fachgerecht hergestellt waren, erhalten Sie auf unsere Anschlusspauschale eine Rückvergütung.
Voraussetzung für einen Mauerdurchbruch ist, dass eine Kernlochbohrung durch den Anschlussnehmer hergestellt wurde.
Bei Tiefbauarbeiten muss der Leitungsgraben fachgerecht ausgehoben und eingesandet werden, das Warnband verlegt, der Leitungsgraben wieder angefüllt werden inkl. Sandbeistellung und Verdichten.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Eigenleistungen für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten inkl. der Abdichtung zwischen Futterrohr und Gebäude die alleinige Verantwortung tragen.