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Wir bieten Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Produkte und Preise.
WeiterlesenZusammensetzung Bio-Erdgas
Klima schützen und gesetzliche Vorgaben erfüllen.WeiterlesenEinfach erklärt: Zusammensetzung Erdgaspreis
Häufige Fragen
Am besten melden Sie sich vor Ihrem Einzug bei uns mit Name, Adresse, Ihrem (geschätzten) Jahresverbrauch bzw. der Größe Ihrer Wohnfläche und der Zählernummer an. Das geht schnell und einfach online.
Zur Anmeldung
Gerne können Sie sich auch telefonisch oder per Mail bei uns melden:
ENRW Kundenzentrum
Kapellenhof 6
78628 Rottweil
Telefon: 0800 0472 222 (kostenlos)
Fax: 0741 472-220
E-Mail: kundenzentrum(at)enrw.de
Nachdem Sie in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eingezogen sind, werden Sie von uns automatisch mit einem Grundversorgungstarif beliefert. Sie erhalten von uns postalisch eine Vertragsbestätigung mit den aufgeführten fälligen Abschlagsbeträgen samt unseren Produktbroschüren. Da wir Ihr genaues Verbrauchsverhalten noch nicht kennen, basieren die Abschläge vorerst auf Durchschnittswerten vergleichbarer Haushalte. Die tatsächlichen Abschläge können wir nach rund zwei Monaten flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Das geht ganz einfach: Lesen Sie hierfür gerne Ihren Zähler nach zwei bis drei Monaten ab und sprechen Sie mit uns über eine Anpassung des Abschlagsbetrags.
Und so sparen Sie bares Geld mit der ENRW: Sie können ab dem Einzugsdatum in einen unserer günstigeren Tarife wechseln und dabei von günstigeren Konditionen profitieren. Sie haben die Wahl: Entweder Sie wickeln die Vertragsangelegenheiten auf schriftlichen Weg ab oder Sie schließen den Tarif direkt online ab.
Zum Tarifberater
Als Orientierung für den durchschnittlichen Erdgasverbrauch werden je nach Wohnungsgröße folgende Richtwerte zugrunde gelegt.
- 30 m² Wohnung: ca. 3.950 kWh
- 50 m² Wohnung: ca. 6.580 kWh
- 100 m² Wohnung: ca. 13.160 kWh
- Einfamilienhaus: ca. 19.510 kWh
- Zweifamilienhaus: ca. 20.970 kWh
Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013, Stand: März 2015
Der Grundpreis ist der Betrag, den Sie jeden Monat pro Gasanschluss bezahlen. Er enthält zum Beispiel die Kosten für die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber, den Messstellenbetrieb und für die Netznutzung.
Der Verbrauchspreis ist der Betrag, den Sie für eine Kilowattstunde (kWh) Gas bezahlen. Der Verbrauchspreis wird auch als Arbeitspreis bezeichnet.
Der Netzbetreiber stellt den Betrieb des Energienetzes sicher. Er ist auch Eigentümer Ihres Zählers, auf dem Sie den Namen Ihres Netzbetreibers finden.
Der Gasanbieter hingegen ist für die Lieferung von Gas zuständig. In vielen Fällen sind Netzbetreiber und Gasanbieter identisch.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre feststellen und dies bis zum 30. September des Jahres im Internet veröffentlichen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Sofern Sie als Haushaltskunde (§ 3 Nr. 22 EnWG) in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Erdgaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie sicher und zuverlässig mit Erdgas – ganz ohne Formalitäten. Als Ihr Grund- und Ersatzversorger stehen wir in der Verpflichtung Ihnen jederzeit die Lieferung mit Erdgas zu gewährleisten.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 EnWG zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben.
Auf Grundlage dieser Verordnung hat die ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co.KG Ergänzende Bedingungen zur GasGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.
Zu den ergänzenden Bedingungen
Für den Energieverbrauch ist nicht das Volumen, gemessen in Kubikmetern (m³), sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh), relevant. Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch jedoch in Kubikmetern. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Berücksichtigung des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.
Der physikalische Umrechnungsfaktor, der Brennwertfaktor, errechnet sich aus der so genannten Zustandszahl und dem Brennwert des Gases.
Die Zustandszahl bildet sich in Abhängigkeit von der Gastemperatur, der mittleren geodätischen Höhenlage sowie dem Messdruck des Gases. Ihr liegen folgende Basiswerte zugrunde: Gastemperatur = 15 °C; Effektivdruck des Gases (Messdruck) = 22 mbar. Mit der Zustandszahl (Z-Zahl) werden Einflüsse, wie die örtliche Temperatur und der Luftdruck in Ihrem Zuhause auf das Erdgasvolumen berücksichtigt.
Beim Brennwert handelt es sich um einen Mittelwert aus dem Brennwert des Erdgases, das im jeweiligen Abrechnungszeitraum geliefert wurde. Der Brennwert beschreibt die Qualität des Erdgases, das wir Ihnen liefern. Hier gilt: Je höher der Wert, desto mehr Energie enthält das Gas.
Eine Zustandszahl (Z-Zahl) beschreibt die Temperatur und den Druck am Verbrauchsort. Beides beeinflusst den Energiegehalt des Erdgases und wird in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Bei der Verbrennung von Gas und der nachfolgenden Abkühlung der Abgase wird Energie freigesetzt. Die freigesetzte Energiemenge wird als Brennwert angegeben. Der Brennwert beziffert den Gewinn an Wärmeenergie, der bei der Verbrennung pro Kubikmeter Erdgas entsteht. Der Brennwert beschreibt also die Qualität des Erdgases, das wir Ihnen liefern. Hier gilt: Je höher der Wert, desto mehr Energie enthält das Gas.
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Vermeiden Sie Flammen und Funken: Betätigen Sie keine Schalter, benutzen Sie kein Telefon oder Handy in geschlossenen Räumen. Öffnen Sie alle Fenster und Türen und sorgen Sie für Durchzug. Drehen Sie den Gashahn zu. Warnen Sie Mitbewohner (klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie das Haus. Dann informieren Sie bitte unsere Netzleitstelle telefonisch unter 0800 0510 101, tätigen Sie den Anruf aber außerhalb des Hauses. Wir sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da. Speichern Sie unsere Nummer am besten gleich in Ihrem Handy ab!
Zum Störungsportal
Bitte rufen Sie unsere Netzleitstelle unter 0800 0510 101 an.
Im Vergleich zu anderen Energiearten ist das Heizen mit Erdgas umweltfreundlich, effizient und komfortabel. Gegenüber Ölheizungen ist die CO2-Emission weit geringer und die Energieeffizienz höher. Moderne Erdgasgeräte senken Ihre Heizkosten deutlich und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Zudem hinterlässt Erdgas bei der Verbrennung nur wenige Rückstände. Daher ist der Aufwand für die Reinigung und Wartung der Kessel vergleichsweise gering. Weitere Vorteile: Erdgas-Heizgeräte lassen sich exakt regulieren und leicht bedienen. Erdgas benötigt keinen zusätzlichen Lagerraum. Über die Erdgasleitungen der ENRW ist Erdgas permanent verfügbar.
Der Verbrauch von Erdgas wird in Deutschland zu etwa 15 Prozent aus heimischen Quellen abgedeckt. Ungefähr 85 Prozent des Erdgases stammen aus zuverlässigen Lieferländern wie Dänemark, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Russland. Diese breite Fächerung sichert Deutschland langfristig eine solide Versorgung mit Erdgas. Für zusätzliche Versorgungssicherheit sorgen die deutschen Untertage-Gasspeicher.
Sie sollten Ihre Erdgasheizung einmal jährlich von einem dafür zugelassenen Installateur überprüfen, reinigen und warten lassen. Das sichert eine zuverlässige, sparsame und lange Funktion Ihrer Heizungsanlage.
Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie fällt seit dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform von 1999 an. Besteuert wird der Gasverbrauch bzw. die Entnahme von Gas aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.
Erdgas wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Von allen fossilen Brennstoffen hat Erdgas die geringsten Kohlendioxidemissionen. Weltweit sind immer mehr Ressourcen verfügbar. Erdgas kann sehr energieeffizient eingesetzt werden. Zudem lässt sich eine Erdgasheizung hervorragend mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Photovoltaikanlage, kombinieren.
Drei wichtige Regeln sind für den sicheren Umgang mit Erdgas zu beachten:
- Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Erdgasgeräte und -leitungen bei einer Erdgas-Hausschau. Ziel einer Erdgas-Hausschau ist, dass Sie im Umgang mit Ihren Erdgasgeräten ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen und auch kleine Fehler in Ihrer Anlage frühzeitig erkennen.
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einem Fachmann überprüfen. Am besten Sie schließen einen Wartungsvertrag ab.
- Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen an den Fachmann. Bei Gasgeruch sollten Sie die ENRW-Störungshotline unter Tel: 0800 0510 101 verständigen.
Tarife und Preise
Ihren aktuellen Tarif finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung unter dem Reiter „Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich wie folgt“ oder in der Vertragsbestätigung auf Seite 2 bei „Vertragstyp“.
Der Erdgaspreis enthält derzeit folgende Kosten: Netzentgelte (inkl. Messung), Kosten für den Erdgaseinkauf, Vertriebskosten sowie Steuern und Abgaben wie Mehrwertsteuer, Erdgassteuer oder Konzessionsabgaben. Zum 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung zudem eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel wird der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren bepreist. Durch die Einführung dieser CO2-Bepreisung wird unter anderem Erdgas für alle teurer. Als Energieversorger berechnen wir Ihnen die CO2-Abgabe und geben diese unmittelbar an den Staat weiter.
Ja, informieren Sie sich über unsere Erdgas-Produkte.
Zum Bioerdgas
Bei Ihrer Vertragsanlage werden Sie zunächst in den Grundversorgungs- bzw. Basistarif eingestuft
Diese ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif und kann gerne über unseren Kundenservice abgefragt werden. Außerdem können Sie die Kündigungsfristen auch Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung entnehmen.
Beim Grundversorgungs- bzw. Basistarif gilt die gesetzlich vorgegebene Wechselfrist von zwei Wochen. Bei einem Auszug oder einer Preisänderung haben Sie bei jedem Tarif ein Sonderkündigungsrecht, über welches Sie schriftlich informiert werden.
Fragen zum Vertrag
Neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) tragen Sie bitte folgende Punkte ein:
- den Namen des aktuellen Gaslieferanten
- die Kundenummer beim aktuellen Gasanbieter (ausgenommen bei Neueinzug)
- die Nummer des eigenen Gaszählers
- den aktuellen Zählerstand
- den Vorjahresverbrauch bzw. ein Schätzwert
Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel möglich.
Nein, die ENRW erledigt alle Formalitäten für Sie! Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.