Bei der Entsorgung von Abwasser entstehen zwei unterschiedliche Gebühren. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich anhand der im Haushalt verbrauchten Frischwassermenge in Kubikmetern.
Für Niederschlagswasser wird eine Gebühr ausgehend von der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmeter berechnet.
Zentrale Abwasserbeseitigung / Anschluss an das Kanalnetz
Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasser-/Warmwasser-/Regenwasserverbrauch |
EUR/m3 ab 01.01.2024 |
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für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan | 2,71 |
für den Ortsteil Neufra | 2,51 |
Niederschlagswassergebühr nach der angeschlossenen und versiegelten Fläche |
EUR/m3 |
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für die Stadt Rottweil mit den Ortsteilen Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neukirch und Zepfenhan | 0,53 |
für den Ortsteil Neufra | 0,50 |
Regenwassernutzung im Haushalt (Zisterne) / Eigenwasserversorgung Gebühren wie oben; zusätzlicher Zähler erforderlich |
EUR/Jahr |
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Grundpreis pro Zähler 3/5 cbm | 25,50 |
Die Abwassergebühr unterliegt nicht der gesetzlichen Mehrwertsteuer.